Sonderabnahmen und Eintragungen – DEKRA (damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt)
Nicht nur bei dem im Normalfall alle zwei Jahre anstehenden Termin zur Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs sind wir stets für Sie da und der richtige Ansprechpartner, sondern auch, wenn es um spezielle Sonderabnahmen Auto geht. Sie sind am Überlegen, ob Sie Ihr Fahrzeug vielleicht durch zusätzliche Anbauteile oder Ausstattungsteile aufwerten möchten? In diesem Falle stehen Ihnen unsere Servicemitarbeiter jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Besonders wenn es darum geht, alle Eintragungen Auto ordnungsgemäß durchzuführen, ist kompetente Beratung unerlässlich, damit es im schlimmsten Falle nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommt. Die Betriebserlaubnis kann immer dann erlöschen, wenn Umbauten an einem Fahrzeug vorgenommen werden. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn an einem Pkw Veränderungen wie beispielsweise der Abgasanlage, dem Motor, dem Fahrwerk oder den Felgen vorgenommen werden sollen.
Neben den erforderlichen Arbeiten an Ihrem Fahrzeug übernehmen wir auch die Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und kümmern uns beispielsweise um das Fahrwerk eintragen oder das Felgen eintragen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um bereits bestehende Änderungen an Ihrem Fahrzeug handelt oder noch geplante Veränderungen.
Verfügen die neu einzubauenden Teile bereits über eine sogenannte allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), dann sind Sonderabnahmen in der Regel kein Problem. Sollen Teile verbaut werden ohne eine vorhandene ABE, dann ist auch das möglich, allerdings können solche Abnahmen einen erhöhten Aufwand erfordern, um die gewünschte Eintragung zu bekommen. Ob es sich nun um Teile und Veränderungen mit oder ohne ABE handelt, in den meisten Fällen wird es zu einer Einzelabnahme der entsprechenden Veränderungen und Teile kommen. Bei der Einzelabnahme wird sichergestellt, dass alle Teile und Veränderungen, die vorgenommen werden sollen, mit den Gesetzen und Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung übereinstimmen.
In welchen Fällen ist eine Sonderabnahme beziehungsweise Einzelgenehmigung eigentlich erforderlich?
Sie benötigen eine Sonderabnahme beziehungsweise Einzelgenehmigung nach § 19 (3) bzw. 21 StVZO in den nachfolgenden Fällen:
Selbstverständlich können auch andere Fahrzeuge sowie Fahrzeugarten eine Sonderabnahme beziehungsweise eine Einzelbetriebserlaubnis erhalten, wenn ein positives Gutachten für diese Fahrzeuge vorliegt.
Unsere qualifizierten Servicemitarbeiter kümmern sich um alle notwendigen Schritte und Arbeiten, um die notwendigen Nachweise und Dokumente für eine erfolgreiche Sonderabnahme zu erstellen.
Damit wir die Sonderabnahme an Ihrem Fahrzeug erfolgreich durchführen können, sind allerdings im Vorfeld einige Punkte abzuklären. Die Erfüllung nachfolgender Punkte ist notwendig, um eine regelkonforme Abnahme des Fahrzeuges sicherzustellen.
Folgende Punkte sollten vor der Sonderabnahme geprüft werden und erfüllt sein:
Dies sind die wichtigsten Punkte, die neben den Erfordernissen für den eigentlichen Umbau ebenfalls noch zu erfüllen sind.
Die Sicherstellung der genannten Punkte erfolgt ebenfalls durch unsere qualifizierten Servicemitarbeiter und ist in der Regel ebenfalls Bestandteil jeder Sonderabnahme.
Unsere Werkstatt-Leistungen auf Sylt im Überblick
Autotechnik Sylt bietet ein umfangreiches Paket an Service- und Autowerkstatt Leistungen an. Informieren Sie sich gerne über unsere Leistungen in unserer KFZ-Werkstatt auf Sylt.